Nutzungsbedingungen & AGB


Nutzungsbedingungen

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Tourenbeschreibungen in Google Earth

Unsere Tourenbeschreibungen mit Google Earth stellen keinen genauen Verlauf der Route dar, sondern dienen nur als Anhalt und eine bessere Darstellung der Tour. Wir übernehmen keinerlei Haftung für missbräuchliche Verwendung im Rahmen selbst durchgeführter Unternehmungen.

Urheberrecht

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Wichtige Hinweise zu Touren mit entsprechendem Charakter

Lieber Gast,

die Sicherheit und die Gesundheit unserer Teilnehmer ist uns ein besonderes Anliegen. Wir möchten Dir daher bezüglich der Teilnahme an unseren Kursen: Outdoor: Multi-Pitch, Vorstieg- und / oder Führungsklettern
Indoor: Vorstiegsklettern und Klettern, sowie ähnliche Aktivitäten - nachfolgend „Kurse mit besonderen Risiken“ - beinhalten, folgende Hinweise geben, mit denen wir auch unserer Hinweis- und Aufklärungspflicht als Kursanbieter nachkommen und um deren Beachtung und sorgfältige Lektüre vor Deiner Buchung wir Dich höflich bitten: 

  1. Bei sämtlichen Kursen mit besonderen Risiken ist zu beachten, dass grundsätzlich ein erhöhtes Erkrankungs-, Unfall- und Verletzungsrisiko besteht (z. B. Absturzgefahr, Steinschlag, usw.)
  2.  Dieses Risiko kann auch durch umsichtige und fürsorgliche Planung und Betreuung nicht vollkommen reduziert und ausgeschlossen werden. Dieses Restrisiko bleibt für Dich als Teilnehmer immer bestehen.
  3. Weiter ist zu beachten, dass bei Kursen mit besonderen Risiken, vor allem in abgelegenen Regionen, auf Grund technischer und logistischer Schwierigkeiten nur in sehr eingeschränktem Umfang Rettungs- und/oder medizinische Behandlungsmöglichkeiten gegeben sein können, so dass auch kleinere Verletzungen oder Zwischenfälle schwerwiegende Folgen haben können.
  4. Vom Teilnehmer wird daher folgendes erwartet bzw. ihm empfohlen: Der Teilnehmer ist angehalten, die Kurs- und Leistungsbeschreibung sowie alle Hinweise zu den Anforderungen und Risiken sorgfältig zu lesen. Entsprechendes gilt für Hinweise, die nach der Buchung mit den Kursunterlagen oder vor Tourenbeginn gegeben werden.
  5. Der Teilnehmer soll sorgfältig, am besten in Form fachärztlicher Beratung vor der Buchung und vor Kursantritt seinen Gesundheitszustand und seine körperliche und gesundheitliche Eignung überprüfen.
  6. Unabhängig von im Reisepreis gegebenenfalls (siehe hierzu die Kurs- und Leistungsbeschreibung) enthaltenen Versicherungen soll der Teilnehmer seinen Versicherungsschutz bezüglich Krankenversicherung, Versicherung für Bergungskosten und/oder Rücktransport sowie für Unfall und Reiseabbruch prüfen, sich hierzu - auch in Hinblick auf Risikoausschlüsse bereits bestehender Versicherungen - beraten lassen und alle gegebenen Versicherungsmöglichkeiten nutzen.
  7. Anforderungen an die Kursausrüstung sollten strikt beachtet, in Zweifelsfällen ergänzenden Rat durch den Veranstalter oder fachlich geeignete Stellen eingeholt werden.
  8. Die Tourenvorbereitung soll sowohl hinsichtlich körperlicher Fitness, Gesundheitsvorsorge (Medikamente, Impfungen) rechtzeitig und sorgfältig durchgeführt werden. Sie soll das Studium geeigneter Fachliteratur zur Kursart und zum Kursziel beinhalten.
  9. Während des Kurses wird von jedem Teilnehmer ein erhebliches Maß an Eigenverantwortung und Umsichtigkeit, aber auch ein erhöhtes Maß an Risikobereitschaft vorausgesetzt.
  10. Der Teilnehmer muss seine Stellung während des Kurses als die eines selbständigen Wanderers und/oder Bergsteigers bzw. Kletterteilnehmers begreifen und umsetzen.
  11. Schließlich wird vorausgesetzt, dass der Teilnehmer das verbleibende Restrisiko als allgemeines Lebensrisiko akzeptiert erzeugt am 01.11.2020 um 15.31 Uhr


Allgemeinen Geschäftsbedingungen - AGB

Sehr geehrte Kunden,
die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen dem Kunden und Angelika Gräser Kletterschule München, nachfolgend „AGKM“ abgekürzt, bei Vertragsschluss ab 01.11.2020 zu Stande kommenden Kursvertrages. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a - y BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und der Artikel 250 und 252 des EGBGB (Einführungsgesetz zum BGB) und füllen diese aus. 

Bitte lesen Sie daher diese AGB vor Ihrer Buchung sorgfältig durch!

1. Geltungsbereich, Abschluss des Kursvertrages, Verpflichtung des Kunden

1.1. Diese Bedingungen gelten sowohl für Kursangebote als auch für Tageskurse und Trainings gem. § 651a Abs. 5 Nr. 2 BGB von AWDB. Bezüglich letzterer unterwirft sich AGKM freiwillig den gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a - y BGB und der Artikel 250 und 252 des EGBGB. Soweit der Kunde bei Tageskurse, Trainings durch die Anwendung des Pauschalkursrechts und diese Bedingungen rechtlich benachteiligt sein sollte, gelten die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen zum Dienstvertrag gem. §§ 611 ff. BGB. Insbesondere gilt in diesem Fall die in § 651j BGB geregelte Verjährungsfrist nicht, sondern die allgemeinen Verjährungsregelungen.

1.2. Für alle Buchungswege gilt:
a) Grundlage des Angebots von AGKM und der Buchung des Kunden sind die Kursausschreibung und die ergänzenden Informationen von AGKM für die jeweilige Kurse, soweit diese dem Kunden bei der Buchung vorliegen. Mindestalter für eine Teilnahme ist die Vollendung des 14. Lebensjahres. Ausnahmen hiervon bedürfen des vorherigen schriftlichen Einverständnisses von AGKM.

b) Kursmittler und Buchungsstellen, sind von AGKM nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Kursvertrages abändern, über die Kursausschreibung bzw. die vertraglich von AGKM zugesagten Leistungen hinausgehen oder im Widerspruch dazu stehen.

c) Weicht der Inhalt der Kursbestätigung von AGKM vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot von AGKM vor. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, soweit AGKM bezüglich des neuen Angebots auf die Änderung hingewiesen und seine vorvertraglichen Informationspflichten erfüllt hat und der Kunde innerhalb der Bindungsfrist AGKM die Annahme durch ausdrückliche Erklärung oder Anzahlung erklärt.

e) Die von AGKM gegebenen vorvertraglichen Informationen über wesentliche Eigenschaften der Kursleistungen, den Kurspreis und alle zusätzlichen Kosten, die Zahlungsmodalitäten, die Mindestteilnehmerzahl und die Stornopauschalen (gem. Artikel 250 § 3 Nummer 1, 3 bis 5 und 7 EGBGB) werden nur dann nicht Bestandteil des Pauschalkursvertrages, sofern dies zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbart ist.

f) Der Kunde haftet für alle vertraglichen Verpflichtungen von Kursteilnehmern, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen, soweit er eine entsprechende Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

1.3. Buchungen finden ausschließlich im elektronischen Geschäftsverkehr (online) statt. Hier gilt für den Vertragsabschluss:

a) Dem Kunden wird der Ablauf der elektronischen Buchung in der entsprechenden Anwendung von AGKM erläutert.

b) Dem Kunden steht zur Korrektur seiner Eingaben, zur Löschung oder zum Zurücksetzen des gesamten Buchungsformulars eine entsprechende Korrekturmöglichkeit zur Verfügung, deren Nutzung erläutert wird.

c) Mit Betätigung des Buttons (der Schaltfläche) "zahlungspflichtig buchen“ bietet der Kunde AGKM den Abschluss des Pauschalkursvertrages verbindlich an. An dieses Vertragsangebot ist der Kunde 6 Werktage ab Absendung der elektronischen Erklärung gebunden.

d) Dem Kunden wird der Eingang seiner Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt.

e) Die Übermittlung der Buchung durch Betätigung des Buttons "zahlungspflichtig buchen" begründet keinen Anspruch des Kunden auf das Zustandekommen eines Pauschalkursvertrages entsprechend seiner Buchungsangaben. AGKM ist vielmehr frei in der Entscheidung, das Vertragsangebot des Kunden anzunehmen oder nicht.

f) Der Vertrag kommt durch den Zugang der Kursbestätigung von AGKM beim Kunden zu Stande.

1.4. AGKM weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§§ 312 Abs. 7, 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB) bei Kursverträgen nach § 651a und § 651c BGB, die im Fernabsatz (Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Fotokopien, E-Mails, über Mobilfunkdienst versendete Nachrichten (SMS) sowie Rundfunk, Telemedien und Onlinedienste) abgeschlossen wurden, kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte, insbesondere das Rücktrittsrecht gemäß § 651h BGB (siehe hierzu auch Ziff. 5).
 

2. Bezahlung

2.1 Befristete Änderung der AGB für alle Kurse im Zeitraum zwischen 15.05.2020 bis 31.12.2021.

AGKM dürfen Zahlungen auf den Kurspreis vor Beendigung der Kurse nur fordern oder annehmen, wenn ein wirksamer Kundengeldabsicherungsvertrag besteht und dem Kunden der Sicherungsschein mit Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise übergeben wurde. 

Für Vertragsabschlüsse besteht eine Zahlungspflicht seitens des Kunden erst 3 Tage vor Reisebeginn und erst dann wenn keine behördlichen Restriktionen im Zusammenhang mit dem Coronavirus am Kursort bestehen, die den Kursverlauf erheblich beeinträchtigen würden. Unabhängig davon übergibt der Veranstalter dem Kunden direkt bei Vertragsabschluss einen Kurssicherungsschein. 

 

Für alle späteren Kurse mit späterem Kurszeitraum gilt:

2.2. AGKM dürfen Zahlungen auf den Kurspreis vor Beendigung des Kurses nur fordern oder annehmen, wenn ein wirksamer Kundengeldabsicherungsvertrag besteht und dem Kunden der Sicherungsschein mit Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise übergeben wurde. Nach Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung des Sicherungsscheines eine Anzahlung in Höhe von maximal € 500,00 sofort zur Zahlung fällig. Die Restzahlung wird grundsätzlich 30 Tage vor Kursbeginn fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist. Wenn sich der Kursveranstalter den Rücktritt gem. Ziffer 8 vorbehalten hat, ist die Restzahlung wie folgt fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist:

  • bei einer Kursdauer von mehr als sechs Tagen, nicht früher als 20 Tage vor Kursbeginn;
  • bei einer Kursdauer von mindestens zwei und höchstens sechs Tagen, nicht früher als 7 Tage vor Kursbeginn;
  • bei einer Kursdauer von weniger als zwei Tagen, nicht früher als 48 Stunden vor Kursbeginn.

2.3 Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, obwohl AGKM zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist, seine gesetzlichen Informationspflichten erfüllt hat und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht, so ist AGKM berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Kursvertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 5 zu belasten.


3. Änderungen von Vertragsinhalten vor Kursbeginn, die nicht den Kurspreis
betreffen

3.1. Abweichungen wesentlicher Eigenschaften von Kursleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Kursvertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von AGKM nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind AGKM vor Kursbeginn gestattet, soweit die Abweichungen unerheblich sind und den Gesamtzuschnitt des Kurses nicht beeinträchtigen.
3.2. AGKM ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. auch durch Email, SMS oder Sprachnachricht) klar, verständlich und in hervorgehobener Weise zu informieren.
3.3. Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Eigenschaft einer Kursleistung oder der Abweichung von besonderen Vorgaben des Kunden, die Inhalt des Kursvertrags geworden sind, ist der Kunde berechtigt, innerhalb einer von AGKM gleichzeitig mit Mitteilung der Änderung gesetzten angemessenen Frist entweder die Änderung anzunehmen oder unentgeltlich vom Kursvertrag zurückzutreten. Erklärt der Kunde nicht innerhalb der von AGKM gesetzten Frist ausdrücklich gegenüber diesem den Rücktritt vom Kursvertrag, gilt die Änderung als angenommen.
3.4. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Hatte AGKM für die Durchführung des geänderten Kurses bzw. einer eventuell angebotenen Ersatzkurses bei gleichwertiger Beschaffenheit zum gleichen Preis geringere Kosten, ist dem Kunden der Differenzbetrag entsprechend § 651m Abs. 2 BGB zu erstatten.

4. Preiserhöhung; Preissenkung

4.1 AGKM behält sich nach Maßgabe der § 651f, 651g BGB und der nachfolgenden Regelungen vor, den im Kursvertrag vereinbarten Kurspreis zu erhöhen, soweit
a) eine Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen aufgrund höherer Kosten für Treibstoff oder andere Energieträger,
b) eine Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben für vereinbarte Kursleistungen, wie Versicherungsabgaben, Provisionsabgaben

4.2. Eine Erhöhung des Kurspreises ist nur zulässig, sofern AGKM den Teilnehmern in Textform klar und verständlich über die Preiserhöhung und deren Gründe unterrichtet und hierbei die Berechnung der Preiserhöhung mitteilt.
4.3. Die Preiserhöhung berechnet sich wie folgt:
a) Bei Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen nach 4.1a) kann AGKM den Kurspreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen:
b) Bei Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben gem. 4.1b) kann der Kurspreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.

4.4. AGKM ist verpflichtet, dem Kunden/Teilnehmern auf sein Verlangen hin eine Senkung des Kurspreises einzuräumen, wenn und soweit sich die in 4.1 a) -b) genannten Preise, Abgaben nach Vertragsschluss und vor Kursbeginn geändert haben und dies zu niedrigeren Kosten für AGKM führt. Hat der Kunde/Teilnehmer mehr als den hiernach geschuldeten Betrag gezahlt, ist der Mehrbetrag von AGKM zu erstatten. AGKM darf jedoch von dem zu erstattenden Mehrbetrag die AGKM tatsächlich entstandenen Verwaltungsausgaben abziehen. AGKM hat dem Kunden /Teilnehmern auf dessen Verlangen nachzuweisen, in welcher Höhe Verwaltungsausgaben entstanden sind.
4.5.Preiserhöhungen sind nur bis zum 20. Tag vor Kursbeginn eingehend beim Kunden zulässig.
4.6.Bei Preiserhöhungen von mehr als 8 % ist der Kunde berechtigt, innerhalb einer von AGKM gleichzeitig mit Mitteilung der Preiserhöhung gesetzten angemessenen Frist entweder die Änderung anzunehmen oder unentgeltlich vom Kursvertrag zurückzutreten. Erklärt der Kunde nicht innerhalb der von AGKM gesetzten Frist ausdrücklich gegenüber diesem den Rücktritt vom Kursvertrag, gilt die Änderung als angenommen.


5. Rücktritt durch den Kunden vor Kursbeginn/Stornokosten

5.1. Der Kunde kann jederzeit vor Kursbeginn vom Kursvertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber AGKM unter der vorstehend/nachfolgend angegebenen Anschrift zu erklären, falls der Kurs über einen Kursvermittler gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt in Textform zu erklären.
5.2. Tritt der Kunde vor Kursbeginn zurück oder tritt er den Kurs nicht an, so verliert AGKM den Anspruch auf den Kurspreis. Stattdessen kann AGKM eine angemessene Entschädigung verlangen, soweit der Rücktritt nicht von ihr zu vertreten ist oder am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung des Kurses an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen; Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle von AGKM unterliegen, und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.
5.3. AGKM hat die nachfolgenden Entschädigungspauschalen unter Berücksichtigung des Zeitraums zwischen der Rücktrittserklärung und dem Kursbeginn sowie unter Berücksichtigung der erwarteten Ersparnis von Aufwendungen und des erwarteten Erwerbs durch anderweitige Verwendungen der Kursleistungen festgelegt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung wie folgt mit der jeweiligen Stornostaffel berechnet:

a) Kurse Indoor

  • bis zum 30. Tag vor Kursbeginn         50 %
  • ab dem 29. Tag vor Kursbeginn         80 %
  • ab dem 06. Tag vor Kursbeginn und
    bei Nichtantritt des Kurses                   100 % des Kurspreises


b) Kurse Outdoor

  • bis zum 45. Tag vor Kursantritt           50 %
  • ab dem 44. Tag vor Kursantritt            80 %
  • ab dem 06. Tag vor Kursantritt und
    bei Nichtantritt des Kurses                   100 % des Kurspreises


5.4. Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, AGKM nachzuweisen, dass AGKM überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die von AGKM geforderte Entschädigungspauschale.
5.5. AGKM behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit AGKM nachweist, dass AGKM wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist AGKM verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Kursleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.
5.6. Ist AGKM infolge eines Rücktritts zur Rückerstattung des Kurspreises verpflichtet, hat AGKM unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rücktrittserklärung zu leisten.
5.7. Das gesetzliche Recht des Kunden, gemäß § 651 e BGB von AGKM durch Mitteilung auf einem dauerhaften Datenträger zu verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Kursvertrag eintritt, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt. Eine solche Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn Sie AGKM; 7 Tage vor Kursbeginn zugeht.
5.8. Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit wird dringend empfohlen.


6. Umbuchungen

6.1. Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Kurstermins, des Kursziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft, der Verpflegungsart, der Beförderungsart oder sonstiger Leistungen (Umbuchung) besteht nicht. Dies gilt nicht, wenn die Umbuchung erforderlich ist, weil AGKM keine, unzureichende oder falsche vorvertragliche Informationen gemäß Art. 250 § 3 EGBGB gegenüber dem Teilnehmer gegeben hat; in diesem Fall ist die Umbuchung kostenlos möglich. Wird in den übrigen Fällen auf Wunsch des Kunden dennoch eine Umbuchung vorgenommen, kann AGKM ein Umbuchungsentgelt vom Kunden pro Umbuchung erheben. Soweit vor der Zusage der Umbuchung nichts anderes im Einzelfall vereinbart ist, beträgt das Umbuchungsentgelt jeweils bis zu dem Zeitpunkt des Beginns der zweiten Stornostaffel der jeweiligen Kursart gemäß vorstehender Regelung in Ziffer 5, 60 € pro Umbuchungsvorgang.
6.2. Umbuchungswünsche des Kunden, die nach Ablauf der Fristen erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Kursvertrag gemäß Ziffer 5 zu den Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.


7. Nicht in Anspruch genommene Leistung

Nimmt der Teilnehmer einzelne Kursleistungen, zu deren vertragsgemäßer Erbringung AGKM bereit und in der Lage war, nicht in Anspruch aus Gründen, die dem Teilnehmer zuzurechnen sind, hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Kurspreises, soweit solche Gründe ihn nicht nach den gesetzlichen Bestimmungen zum kostenfreien Rücktritt oder zur Kündigung des Kursvertrages berechtigt hätten. AGKM wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt.


8. Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl

8.1. AGKM kann bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Regelungen zurücktreten:
a) Die Mindestteilnehmerzahl und der späteste Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung von AGKM beim Kunden muss in der jeweiligen vorvertraglichen Unterrichtung angegeben sein.
b) AGKM hat die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist in der Kursbestätigung anzugeben.
c) AGKM ist verpflichtet, dem Kunden gegenüber die Absage des Kurses unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass der Kurs wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird.
d) Ein Rücktritt von AGKM später als in der vorvertraglichen Unterrichtung angegebenen Frist ist unzulässig.
8.2. Wird der Kurs aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der Kunde auf den Kurspreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück, Ziffer 5.6 gilt entsprechend.


9. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen

9.1. AGKM kann den Kursvertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Teilnehmer ungeachtet einer Abmahnung von AGKM nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Dies gilt nicht, soweit das vertragswidrige Verhalten ursächlich auf einer Verletzung von Informationspflichten von AGKM beruht.
9.2. Kündigt AGKM, so behält AGKM den Anspruch auf den Reisepreis; AGKM muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die AGKM aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.


10. Besondere Regelungen im Hinblick auf alpine Gefahren und Herausforderungen

Die Kletterkurse erfolgen sofern nicht anders angegeben mitunter der Leitung eines deutschsprachigen geprüften Trainer C/B (DAV) Outdoorkurse in Kooperation eines staatlich geprüften Berg- und Skiführers, oder ähnlich qualifizierten Kursleiters mit entsprechender Zulassung in den Zielgebieten. Die Teilnehmer erfordern gleichwohl ein hohes Maß an Eigenverantwortung des Kunden. Es wird in diesem Zusammenhang insbesondere auf die „wichtigen Hinweise zu den Kursen mit besonderen Risiken“ ausdrücklich hingewiesen.
11.1. Es bleibt dem staatlich geprüften Berg- und Skiführer, geprüften Sportklettertrainer C/B oder ähnlich qualifiziertem Kursleiter vorbehalten, die geplanten Touren nach den Kenntnissen der Teilnehmer, nach deren technischen und konditionellen Voraussetzungen oder wegen unvorhergesehener Umstände im Rahmen der der AGKM obliegenden Fürsorge- und Verkehrssicherungspflichten abzuändern.
11.2. Zu vorgenannten unvorhergesehenen Umständen im Rahmen alpiner Gefahren zählen insbesondere, aber nicht ausschließlich: Lawinengefahr, extreme Wetterverhältnisse oder Rückkehr wegen Verletzungen oder Erschöpfung eines Teilnehmers.


12. Beschränkung der Haftung

12.1. Die vertragliche Haftung von AGKM für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche nach dem Montrealer Übereinkommen bzw. dem Luftverkehrsgesetz bleiben von dieser Haftungsbeschränkung unberührt.
12.2. AGKM haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. vermittelte Ausflüge, Sportveranstaltungen), wenn diese Leistungen in der Kursausschreibung und der Kursbestätigung ausdrücklich und unter Angabe der Identität und Anschrift des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet wurden, dass sie für den Teilnehmer erkennbar nicht Bestandteil der Pauschalkurse von AGKM sind und getrennt ausgewählt wurden. Die §§ 651b, 651c, 651w und 651y BGB bleiben hierdurch unberührt.
12.3. AGKM haftet jedoch, wenn und soweit für einen Schaden des Teilnehmers die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten von AGKM ursächlich geworden ist.

13. Geltendmachung von Ansprüchen, Adressat

Ansprüche nach den § 651i Abs. (3) Nr. 2, 4-7 BGB hat der Kunde/Teilnehmer gegenüber AGKM geltend zu machen. Die Geltendmachung kann auch über den Kursvermittler erfolgen, wenn die Pauschalkurse über diesen Kursvermittler gebucht war. Eine Geltendmachung in Textform wird empfohlen.

14. Alternative Streitbeilegung; Rechtswahl- und Gerichtsstandsvereinbarung

14.1. AGKM weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass AGKM nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. Sofern eine Verbraucherstreitbeilegung nach Drucklegung dieser Kursbedingungen für AGKM verpflichtend würde, informiert AGKM die Verbraucher hierüber in geeigneter Form. AGKM weist für alle Kursverträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform http://ec.europa.eu/consumers/odr/cc hin.
14.2. Für Kunden/Teilnehmer, die nicht Angehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder Schweizer Staatsbürger sind, wird für das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden/Teilnehmern und AGKM die ausschließliche Geltung des deutschen Rechts vereinbart. Solche Kunden/Teilnehmer können AGKM ausschließlich am Sitz von AGKM verklagen.
14.3. Für Klagen von AGKM gegen Kunden, bzw. Vertragspartner des Pauschalkursvertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von AGKM vereinbart.
 

Kursveranstalter ist:
Angelika Gräser Kletterschule München
Am Fischerwinkel 13a
82031 Grünwald
Tel.: +49 (0)176 62574065
Email: info@angelika-graeser.de


Kooperationspartner:
Bergprojekt Markus Fleischmann, Staatl. gepr. Berg- und Skiführer
Schleiermacherweg 7
81735 München

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